Inserat Leitbild
Mitteilung vom
11. August 2025
Ersatzwahl Schulrat RMG
Mitteilung vom
08. August 2025
Ersatzwahl Sekundarschulrat
Mitteilung vom
08. August 2025
Informationsschreiben Einbau Deckbelag
Mitteilung vom
30. Juli 2025
Inserat Kadaversammelstelle
Mitteilung vom
30. Juli 2025
Trockenschäden an Buchenbeständen im Wischberg
Mitteilung vom
15. Juli 2025

Die Sperrung der Strasse findet vom 25.08.2025 - 13.09.2025 statt.

Broschüre Leben am Bach
Mitteilung vom
10. Juli 2025
Informationen zum Mittagstisch der Schule
Mitteilung vom
06. Juni 2025
Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes
Mitteilung vom
15. April 2025

Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. 

Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden. 

Die Behörden appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen April und Ende Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldrändern in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. 

Zu beachten ist, dass in einzelnen Baselbieter Gemeinden verschärfte Leinenvorschriften auch im Siedlungsgebiet gelten und dass zum Schutz des Wildes, wildernde Hunde, nach erfolgloser Mahnung durch die Jagdaufsicht, auch erlegt werden dürfen.

August 2025

Gemeinderatsnachrichten vom 05.08.2025
Mitteilung vom
06. August 2025

Juli 2025

Gemeinderatsnachrichten vom 08.07.2025
Mitteilung vom
09. Juli 2025
Gemeinderatsnachrichten vom 24.06.2025
Mitteilung vom
01. Juli 2025

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