Ersatzwahl Schulrat der Regionalen Musikschule Gelterkinden
Mitteilung vom
01. Juli 2025
Ersatzwahl Sekundarschulrat Gelterkinden
Mitteilung vom
01. Juli 2025
Waldbrandgefahr
Mitteilung vom
30. Juni 2025
Unterbruchsmeldung / Komponentenerneuerung
Mitteilung vom
23. Juni 2025

Guten Tag

Um den steigenden Ansprüchen an Geschwindigkeit und Leistung gerecht zu werden, wird das Multimedianetz Ormalingen modernisiert. Ein Bestandteil dieser Arbeiten ist das ersetzen von Komponenten. Leider ist es dabei unumgänglich, dass es während diesen Arbeiten zu Unterbrüchen kommt. Betroffen davon sind alle Dienste. Es wird darauf geachtet, die Unterbruchszeiten so kurz als möglich zu halten.

Dauer der Arbeiten:        01. - 31. Juli 2025, jeweils 07.30 Uhr – 16.30Uhr

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung (s-KONNEKT GmbH, 061 833 30 30)

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Freundliche Grüsse

Thomas Schmutz

 

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s-KONNEKT GmbH

Thomas Schmutz

Geschäftsleitung

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4310 Rheinfelden

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E-Mail:  t.schmutz@s-konnekt.ch

 

Öffnungszeiten Verwaltung während den Sommerferien
Mitteilung vom
19. Juni 2025

Termin auf Vereinbarung möglich.

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12.06.2025
Mitteilung vom
13. Juni 2025
Informationen für Pilzsammler
Mitteilung vom
11. Juni 2025
Informationen zum Mittagstisch der Schule
Mitteilung vom
06. Juni 2025
Offene Stelle
Mitteilung vom
05. Juni 2025
Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes
Mitteilung vom
15. April 2025

Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. 

Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden. 

Die Behörden appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen April und Ende Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldrändern in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. 

Zu beachten ist, dass in einzelnen Baselbieter Gemeinden verschärfte Leinenvorschriften auch im Siedlungsgebiet gelten und dass zum Schutz des Wildes, wildernde Hunde, nach erfolgloser Mahnung durch die Jagdaufsicht, auch erlegt werden dürfen.

Juli 2025

Gemeinderatsnachrichten vom 24.06.2025
Mitteilung vom
01. Juli 2025

Mai 2025

Gemeinderatsnachrichten vom 13.05.2025
Mitteilung vom
14. Mai 2025

Gemeindeverwaltung

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